Ferienwohnung für 6 Personen (60 m²) in Lichtenhain

Sachsen, Sächsische Schweiz, Lichtenhain

Nr. 19386737
2 Schlafzimmer
60m2
Max. 6
WLAN
Internetzugang
Gartennutzung
Grillmöglichkeit
Nichtraucher
Geschirrspüler
Backofen
Küche
Kinderbett
TV
Haustiere verboten
Seniorengerecht
Babyhochstuhl
Wintersport
Fön
Mikrowelle
Kühlschrank
Tiefkühlfach
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Die Eigenschaften: Ferienwohnung, Lichtenhain

Maximale Belegung 6 Erwachsene
AusstattungInternet, TV, Geschirrspülmaschine, Backofen, Haartrockner, Kühlschrank, Mikrowelle, Gefrierfach, WLAN, Küchenzeile/-block, Dusche: 1, Kaffeemaschine: 1, Doppelbett: 1, Toaster: 1, Gäste-WC: 1, Radio/Mp3: 1, Radio: 1, Dusche, Kaffeemaschine, Doppelbett, Toaster, Gäste-WC, Radio/Mp3, Radio
AußenbereichGarten/Liegewiese, Grill, Gartenstühle-/liegen: 1, Gartenstühle-/liegen
ServiceHaustiere nicht erlaubt
Geeignet fürSenioren, Nichtraucher
WinterurlaubEntfernung Skilift >500m
Urlaub mit KindBabyhochstuhl, Kinderbett

Beschreibung: Ferienwohnung Schrammsteinblick

Beschreibung der Wohnung

Kurzbeschreibung:
Neu, hochwertige Ausstattung. Hell, gemütlich und sauber bis 6 Personen. Mit Panoramablick auf die Schrammsteine, direkt an den Wanderwegen im Nationalpark Sächsische Schweiz gelegen. Ruhe & Erholung Familienfreundlich, barrierfrei, Nichtraucher, Senior

Lagebeschreibung:
Am Rand vom Nationalpark. Beim Wandern in der Sächsischen Schweiz erklimmen Sie einige der schönsten Gipfel Deutschlands. Ob Sie eine bergsteigerische Herausforderung suchen oder Sie sich auf eine Genusswanderung begeben möchten –Das Elbsandsteingebirge ist eines der spektakulärsten Wandergebiete Europas. Etwa 1200 Kilometer markierter Wanderwege führen durch üppig grüne Wälder und mystische Täler, über luftige Höhen und vorbei an bizarren Felsformationen zu immer neuen, atemberaubenden Panoramen.

Ausstattungen:
Unsere neue, helle im Erdgeschoss liegende Ferienwohnung in Lichtenhain bestehend aus 2 Schlafzimmern. Ein großes Schlafzimmer mit Doppelbett & Doppelstockbett für 4 Personen sowie einem großen Schrank. Ein weiteres separates Schlafzimmer mit Doppelbett und Schrank steht Ihnen für zwei Personen zur Verfügung.
Eine hochwertige voll eingerichtete Wohn - Küche die komplett ausgestattet ist mit (4-Zonen Kochfeld, Backofen, Spülmaschine, Kühl-Gefrierkombination, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Eierkocher, Handmixer) Das Wohn- und Esszimmer ist mit einer gemütlichen Couch einem Essplatz für 6 Personen, einem Flachbild-Fernseher ausgestattet. Internet ist ebenfalls vorhanden.Das Bad, WC ist mit begehbarer Dusche ausgestattet.

Beschreibung der Unterkunft

Kurzbeschreibung:
Neu, hochwertige Ausstattung. Hell, gemütlich und sauber bis 6 Personen. Mit Panoramablick auf die Schrammsteine, direkt an den Wanderwegen im Nationalpark Sächsische Schweiz gelegen. Ruhe & Erholung Familienfreundlich, barrierfrei, Nichtraucher, Senior

Lagebeschreibung:
Am Rand vom Nationalpark. Beim Wandern in der Sächsischen Schweiz erklimmen Sie einige der schönsten Gipfel Deutschlands. Ob Sie eine bergsteigerische Herausforderung suchen oder Sie sich auf eine Genusswanderung begeben möchten –Das Elbsandsteingebirge ist eines der spektakulärsten Wandergebiete Europas. Etwa 1200 Kilometer markierter Wanderwege führen durch üppig grüne Wälder und mystische Täler, über luftige Höhen und vorbei an bizarren Felsformationen zu immer neuen, atemberaubenden Panoramen.

Ausstattungen:
Unsere neue, helle im Erdgeschoss liegende Ferienwohnung in Lichtenhain bestehend aus 2 Schlafzimmern. Ein großes Schlafzimmer mit Doppelbett & Doppelstockbett für 4 Personen sowie einem großen Schrank. Ein weiteres separates Schlafzimmer mit Doppelbett und Schrank steht Ihnen für zwei Personen zur Verfügung.
Eine hochwertige voll eingerichtete Wohn - Küche die komplett ausgestattet ist mit (4-Zonen Kochfeld, Backofen, Spülmaschine, Kühl-Gefrierkombination, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Eierkocher, Handmixer) Das Wohn- und Esszimmer ist mit einer gemütlichen Couch einem Essplatz für 6 Personen, einem Flachbild-Fernseher ausgestattet. Internet ist ebenfalls vorhanden.Das Bad, WC ist mit begehbarer Dusche ausgestattet.
Außenbereich:
Ein großer Garten zum Grillen oder als Liegewiese ist nutzbar. Ein Parkplatz steht Ihnen natürlich kostenfrei vor der Haustür zur Verfügung. Von unserer ruhig, gelegenen Ferienwohnung sind Ausflüge ins Kirnitzschtal, zum Lichtenhainer Wasserfall oder zum Kuhstall nur ein paar wenige Möglichkeiten um keine Langeweile aufkommen zu lassen. Die Landeshauptstadt Dresden ist auch einen Besuch wert. Kultur kann man ganz verschieden interpretieren und definieren. Man kann aber auch einfach sagen: Dresden. So überwältigend ist die Fülle und Pracht herausragender Kulturgüter, dass der Besucher nur atemlos staunen kann über die Frauenkirche, Zwinger, Fürstenzug, Semperoper , Theater, Museen(Grünes Gewölbe, Gemäldegalerie Alte Meister, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Porzellansammlung, Deutsches Hygiene-Museum, Militärhistorisches Museum der Bundeswehr und viele mehr und viele Schlösser wie Schloss Pillnitz.

Besonderes:
Eine Tischtennisplatte, Trampolin laden zu Spiel und Spaß ein. Die Ferienwohnung befindet sich in idyllischer Umgebung mit Gondelteich und bietet beste Voraussetzungen für einen entspannten Urlaub im Nationalpark.
Sächsische Schweiz.
Nur 8 km von Lichtenhain liegt Tschechien und 50km Prag. Dort können Sie günstig einkaufen, speisen und Erotik genießen

Allgemeine Informationen:
Anreise ab 14:00 Uhr
Abreise bis 10:00 Uhr
Im Ort befinden sich drei Gaststätten - eine sogar mit Bowlingbahn. Sowie ein kleiner Laden.
Unser Preis (inkl. Strom, Wasser, Bettwäsche, Handtücher, Parkplatz)
Zuzüglich: Kurtaxe

Zusätzliche Preisinfos:
Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über
die Erhebung
einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)
in der seit 01.01.2017 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt:
1. Die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 16.06.2016 , öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz „Neues
Grenzblatt“ Nr. 28/2016 am 15. Juli 2016.
S A T Z U N G
über die Erhebung einer Kurtaxe
(Kurtaxesatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),zuletzt
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und
der §§ 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S.
306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013
(SächsGVBl. S. 822) und des § 26 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen(SächsVwKG) in der Fass
ung der Bekanntmachung vom 17. September 2003
(SächsGVBl. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S.130, 556) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz
am15.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
(1)Die Große Kreisstadt Sebnitz ist staatlich anerkannter Erholungsort. Zur Deckung
des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung,
Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr
dienen, erhebt die Stadt eine Kurtaxe.
(2) Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die
Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Erhebung von Gebühren und Entgelten
für die Benutzung öffentlicher
Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 2Erhebungsgebiet
Erhebungsgebiet ist das gesamte Gebiet der Großen Kreisstadt Sebnitz einschließlich
aller Ortsteile. § 3Kurtaxepflichtige
(1) Kurtaxepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt und über die
rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen,
Anlagen und zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. 2 Unterkunft im Erhebungs
gebiet nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Fahrzeugen und
dergleichen untergebracht ist.
(2) Die Kurtaxepflicht besteht, wenn sich der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt des
Kurtaxepflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet.
§ 4 Maßstab und Satz der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag im Stadtgebiet Sebnitz
Erwachsener (ab 16 J.) 2,50 €
Schüler, Studenten, Azubis (16-26 J.) ab dem 16. bis zum 27. Geburtstag 2,00 €
Kinder (7-15 J.) ab dem 7. bis zum 16. Geburtstag 2,00 €
(
Liegen Aufenthaltstage in Haupt und Nebensaison ist die Kurtaxe anteilmäßig zu berechnen.
(2)Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein
Aufenthaltstag gerechnet.
§ 5 Befreiung von der Kurtaxe
Von der Zahlung der Kurtaxe sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des
6. Lebensjahres 2.
Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten
3.
Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden
4.
die Begleitperson eines Schwerbeschädigten mit einer nachgewiesenen
Behinderung, soweit der Schwerbeschädigte gemäß Schwerbehindertenausweis
auf diese Person angewiesen ist
5. ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen
6. Kinder von Familien ab dem 3. Kind,
wenn für zwei Kinder Kurtaxe entrichtet
§ 6 Ermäßigung der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe wird ermäßigt für:
1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H.

Nach der Buchung stehen Ihnen zusätzlich die Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Google/Apple Pay zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.

Sonstiges

Außenbereich:
Ein großer Garten zum Grillen oder als Liegewiese ist nutzbar. Ein Parkplatz steht Ihnen natürlich kostenfrei vor der Haustür zur Verfügung. Von unserer ruhig, gelegenen Ferienwohnung sind Ausflüge ins Kirnitzschtal, zum Lichtenhainer Wasserfall oder zum Kuhstall nur ein paar wenige Möglichkeiten um keine Langeweile aufkommen zu lassen. Die Landeshauptstadt Dresden ist auch einen Besuch wert. Kultur kann man ganz verschieden interpretieren und definieren. Man kann aber auch einfach sagen: Dresden. So überwältigend ist die Fülle und Pracht herausragender Kulturgüter, dass der Besucher nur atemlos staunen kann über die Frauenkirche, Zwinger, Fürstenzug, Semperoper , Theater, Museen(Grünes Gewölbe, Gemäldegalerie Alte Meister, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Porzellansammlung, Deutsches Hygiene-Museum, Militärhistorisches Museum der Bundeswehr und viele mehr und viele Schlösser wie Schloss Pillnitz.

Besonderes:
Eine Tischtennisplatte, Trampolin laden zu Spiel und Spaß ein. Die Ferienwohnung befindet sich in idyllischer Umgebung mit Gondelteich und bietet beste Voraussetzungen für einen entspannten Urlaub im Nationalpark.
Sächsische Schweiz.
Nur 8 km von Lichtenhain liegt Tschechien und 50km Prag. Dort können Sie günstig einkaufen, speisen und Erotik genießen

Allgemeine Informationen:
Anreise ab 14:00 Uhr
Abreise bis 10:00 Uhr
Im Ort befinden sich drei Gaststätten - eine sogar mit Bowlingbahn. Sowie ein kleiner Laden.
Unser Preis (inkl. Strom, Wasser, Bettwäsche, Handtücher, Parkplatz)
Zuzüglich: Kurtaxe

Zusätzliche Preisinfos:
Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über
die Erhebung
einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)
in der seit 01.01.2017 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt:
1. Die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 16.06.2016 , öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz „Neues
Grenzblatt“ Nr. 28/2016 am 15. Juli 2016.
S A T Z U N G
über die Erhebung einer Kurtaxe
(Kurtaxesatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),zuletzt
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und
der §§ 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S.
306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013
(SächsGVBl. S. 822) und des § 26 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen(SächsVwKG) in der Fass
ung der Bekanntmachung vom 17. September 2003
(SächsGVBl. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S.130, 556) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz
am15.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
(1)Die Große Kreisstadt Sebnitz ist staatlich anerkannter Erholungsort. Zur Deckung
des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung,
Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr
dienen, erhebt die Stadt eine Kurtaxe.
(2) Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die
Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Erhebung von Gebühren und Entgelten
für die Benutzung öffentlicher
Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 2Erhebungsgebiet
Erhebungsgebiet ist das gesamte Gebiet der Großen Kreisstadt Sebnitz einschließlich
aller Ortsteile. § 3Kurtaxepflichtige
(1) Kurtaxepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt und über die
rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen,
Anlagen und zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. 2 Unterkunft im Erhebungs
gebiet nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Fahrzeugen und
dergleichen untergebracht ist.
(2) Die Kurtaxepflicht besteht, wenn sich der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt des
Kurtaxepflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet.
§ 4 Maßstab und Satz der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag im Stadtgebiet Sebnitz
Erwachsener (ab 16 J.) 2,50 €
Schüler, Studenten, Azubis (16-26 J.) ab dem 16. bis zum 27. Geburtstag 2,00 €
Kinder (7-15 J.) ab dem 7. bis zum 16. Geburtstag 2,00 €
(
Liegen Aufenthaltstage in Haupt und Nebensaison ist die Kurtaxe anteilmäßig zu berechnen.
(2)Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein
Aufenthaltstag gerechnet.
§ 5 Befreiung von der Kurtaxe
Von der Zahlung der Kurtaxe sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des
6. Lebensjahres 2.
Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten
3.
Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden
4.
die Begleitperson eines Schwerbeschädigten mit einer nachgewiesenen
Behinderung, soweit der Schwerbeschädigte gemäß Schwerbehindertenausweis
auf diese Person angewiesen ist
5. ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen
6. Kinder von Familien ab dem 3. Kind,
wenn für zwei Kinder Kurtaxe entrichtet
§ 6 Ermäßigung der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe wird ermäßigt für:
1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H.

Nach der Buchung stehen Ihnen zusätzlich die Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung und Google/Apple Pay zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung.
Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über
die Erhebung
einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)
in der seit 01.01.2017 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt:
1. Die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz vom 16.06.2016 , öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz „Neues
Grenzblatt“ Nr. 28/2016 am 15. Juli 2016.
S A T Z U N G
über die Erhebung einer Kurtaxe
(Kurtaxesatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),zuletzt
geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) und
der §§ 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S.
306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013
(SächsGVBl. S. 822) und des § 26 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates
Sachsen(SächsVwKG) in der Fass
ung der Bekanntmachung vom 17. September 2003
(SächsGVBl. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S.130, 556) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz
am15.06.2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
(1)Die Große Kreisstadt Sebnitz ist staatlich anerkannter Erholungsort. Zur Deckung
des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung,
Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr
dienen, erhebt die Stadt eine Kurtaxe.
(2) Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die
Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Erhebung von Gebühren und Entgelten
für die Benutzung öffentlicher
Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 2Erhebungsgebiet
Erhebungsgebiet ist das gesamte Gebiet der Großen Kreisstadt Sebnitz einschließlich
aller Ortsteile. § 3Kurtaxepflichtige
(1) Kurtaxepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt und über die
rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen,
Anlagen und zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. 2 Unterkunft im Erhebungs
gebiet nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Fahrzeugen und
dergleichen untergebracht ist.
(2) Die Kurtaxepflicht besteht, wenn sich der Wohnsitz oder ständige Aufenthalt des
Kurtaxepflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet.
§ 4 Maßstab und Satz der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag im Stadtgebiet Sebnitz
Erwachsener (ab 16 J.) 2,50 €
Schüler, Studenten, Azubis (16-26 J.) ab dem 16. bis zum 27. Geburtstag 2,00 €
Kinder (7-15 J.) ab dem 7. bis zum 16. Geburtstag 2,00 €
(
Liegen Aufenthaltstage in Haupt und Nebensaison ist die Kurtaxe anteilmäßig zu berechnen.
(2)Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein
Aufenthaltstag gerechnet.
§ 5 Befreiung von der Kurtaxe
Von der Zahlung der Kurtaxe sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des
6. Lebensjahres 2.
Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten
3.
Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden
4.
die Begleitperson eines Schwerbeschädigten mit einer nachgewiesenen
Behinderung, soweit der Schwerbeschädigte gemäß Schwerbehindertenausweis
auf diese Person angewiesen ist
5. ortsfremde Personen, die in der Stadt arbeiten oder in Ausbildung stehen
6. Kinder von Familien ab dem 3. Kind,
wenn für zwei Kinder Kurtaxe entrichtet
§ 6 Ermäßigung der Kurtaxe
(1)Die Kurtaxe wird ermäßigt für:
1. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H.

Zahlungsarten

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01855 Lichtenhain

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  • Anreise möglich
  • Abreise möglich
  • Frei, An-/Abreise möglich
  • Frei, kein An-/Abreisetag
  • Nicht verfügbar
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bestfewo ist mit rund 125.000 direkt online buchbaren Unterkünften in Deutschland die größte Plattform für Ferienwohnungen und Ferienhäuser.

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Für das hochwertige Angebot und eine weitreichende Qualitätskontrolle sorgt die Kooperation mit Reiseexperten der regionalen und örtlichen Touristeninformationen.

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bestfewo bietet eine Echtzeit-Verfügbarkeitsabfrage und die direkte Online-Buchbarkeit der Unterkünfte.

Vertrauen von Anfang an

bestfewo ist enger Partner des Deutschen Tourismus Verbandes (DTV) und präsentiert als erster Anbieter die geprüften Unterkünfte.

Weitere Unterkünfte in der Nähe

Um die gewünschte Unterkunft zu buchen, wählen Sie auf der Unterkunfts-Seite Ihren Reisezeitraum im Kalender in der grünen Buchungsbox aus. Die Buchungsbox finden Sie rechten Spalte der jeweiligen Unterkunfts-Seite. Im Anschluss lässt sich über die Funktion Button "Preis/Verfügbarkeit prüfen" der tagesaktuellen Preis abfragen. Sodann teilen wir Ihnen mit, ob Ihre Wunschunterkunft frei und buchbar ist oder nicht.

Sollte ein gelistetes Ferienhaus oder eine Ferienwohnung nicht buchbar sein, kann dies mehrere Gründe haben. So ist es z.B. möglich, dass die Unterkunft in dem gewünschten Zeitraum bereits anderweitig vermietet wurde, oder dass bei der Suche der für die entsprechende Unterkunft notwendige Mindestaufenthalt bzw. die Mindestbelegung nicht erfüllt wurde. In solchen Fällen wird empfohlen, den Zeitraum in Hinsicht auf die Verfügbarkeit anders zu wählen und/oder die Angaben zu Mindestaufenthalt bzw. Mindestbelegung in der Einzelansicht des Objektes zu beachten.

Die auf www.bestfewo.de gelisteten Ferienhäuser und Ferienwohnungen können bislang noch nicht reserviert werden

Je nach Anbieter sind verschiedene Zahlungsarten möglich: Per Überweisung, per Lastschrift oder per Kreditkarte. Eine diesbezügliche Beratung der Urlauber erfolgt je nach Einzelfall.

Je nach Anbieter muss bei der Buchung eines gelisteten Ferienhauses oder einer Ferienwohnung bei Aufenthaltsbeginn vor Ort beim jeweiligen Vermieter eine Kaution in bar hinterlegt werden. In der Regel beträgt die Kaution zwischen 50 und 200 Euro. Hinweise zur Kaution findet der Urlauber auch in der Einzelansicht der Unterkunft, die genaue Höhe der Kaution erfährt der Urlauber im Verlauf der Buchung.

Wenn ein Urlauber ein gelistetes Ferienhaus oder eine Ferienwohnung gebucht hat, erhält er bei direkt/online buchbaren Unterkünften sofort eine Buchungsbestätigung per E-Mail von bestfewo bzw. dem jeweiligen Partner. Die Buchungsbestätigung enthält alle für den Urlauber wichtigen Kontaktdaten zum Vermieter wie auch die Details zum Aufenthalt.

Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung kann nach der einmal erfolgten Buchung durch den Urlauber storniert werden. Je nach Anbieter und Zeitpunkt können jedoch u.U. in der Höhe unterschiedliche Stornogebühren anfallen.

Die mögliche Uhrzeit für die Anreise zu einem gebuchten Ferienhaus oder einer Ferienwohnung wird in der Buchungsbestätigung mitgeteilt, dort findet der Urlauber auch die mögliche Uhrzeit für die Abreise.

Den Ort und Zeitpunkt der Übergabe der Schlüssel für ein auf bzw. über www.bestfewo.de gebuchtes Ferienhaus oder eine Ferienwohnung wird dem Urlauber in der Buchungsbestätigung, die er direkt nach der Buchung erhält, mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Schlüsselübergabe durch den jeweiligen Vermieter der gebuchten Unterkunft bzw. durch eine von diesem dafür autorisierte Person.

Je nach Anbieter erfolgt die Rückgabe der Schlüssel für ein gebuchtes Ferienhaus oder eine Ferienwohnung nach individueller Absprache mit dem jeweiligen Vermieter der gebuchten Unterkunft bzw. mit einer von diesem dafür autorisierten Person.

In der Regel erfolgt die Endreinigung eines gebuchten Ferienhauses oder einer Ferienwohnung durch den Vermieter. Die Kosten der Endreinigung sind meist im Endpreis für die jeweilige Unterkunft inbegriffen, wenn ihre Inanspruchnahme jedoch ausdrücklich optional und freigestellt ist, kann die durch den Vermieter zu erledigende Endreinigung dem Urlauber jedoch Zusatzkosten verursachen. Genaue Details zur Endreinigung findet der Urlauber in der Einzelansicht der jeweiligen Unterkunft und der Buchungsbestätigung.

In der Regel enthalten die in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten die Einzelposten Strom, Wasser, Gas und Heizung und sie gehören zum vom Vermieter angegebenen Mietpreis. Je nach Anbieter kann die Abrechnung aber nach einer Pauschale oder nach dem jeweiligen Verbrauch der Urlauber während ihres Aufenthaltes abgerechnet werden. Diesbezügliche Details erfahren Urlauber in der Einzelansicht des Objekts und in der Buchungsbestätigung.

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